Häufig gestellte Fragen

Unsere Private Mittelstufe ist

eine Schule mit bilingualem Profil und gymnasialem Anschluss. Im Blickpunkt stehen die besondere Förderung der englischen Sprache und eine fächerübergreifende Berufs- und Studienorientierung. Zudem sind bei uns die Schüler Kunden, wir pflegen einen individuellen und persönlichen Umgang, bieten Förderstunden an und halten einen engen Kontakt zu den Eltern. Ob bilingualer Unterricht, Lernen lernen, eigenverantwortliches Lernen oder die Schulfächer "Glück" und "MINT" – wir sind immer einen Schritt voraus. Ein Leistung-differenziertes Kurssystem in den Hauptfächern ab Klasse 9 bereitet unserer Schülerinnen und Schüler optimal auf die Staatlichen Abschlussprüfungen vor. 

Um unsere Private Mittelstufe besuchen zu können, muss eine entsprechende Empfehlung der abgehenden Grundschule vorliegen und die Versetzung in die Klasse 5 erreicht sein. In allen weiteren Klassenstufen gelten ebenfalls die allgemeinen Aufnahmebestimmungen der Sekundarstufe I im Bildungsgang Realschule. Zudem sind die Noten der Hauptfächer, vor allem aber Englisch und des Arbeits- und Sozialverhaltens von Bedeutung. 

 

Die Anmeldung erfolgt nach einem persönlichen Beratungsgespräch. Im Anschluss erlebt Ihr Kind einen Schnuppertag zum besseren Kennenlernen in der vorgesehenen Klasse bei uns. Sie erhalten bei erfolgreichem Schnuppertag und Aufnahmegespräch eine Anmeldebestätigung. Die Probezeit von 3 Monaten beginnt mit dem Vertragsbeginn.

Gemäß unseres Anmeldeverfahrens und dem damit verbundenen Aufnahmegespräch, dem Schnuppertag und der notwendigen Bestellung der Arbeitsmaterialien empfehlen wir grundsätzlich eine frühzeitige Anmeldung (ca. 4 Wochen) vor Beginn eines neuen Schul(halb-)jahres. Bei einem Quereinstieg im laufenden Schuljahr sind die Regelungen individuell. Dazu beraten wir gerne im persönlichen Gespräch.

Ja, selbstverständlich, dennoch muss ein zeitlicher Rahmen eingehalten werden. Dazu beraten wir gerne im persönlichen Gespräch.

 

Generell ist der Quereinstieg in jeder Klassenstufe möglich. Voraussetzung hierfür sind mindestens befriedigende Leistungen im Fach Englisch sowie die Bereitschaft zu gegebenenfalls zusätzlichem Förderunterricht. Wir beraten Sie sehr gern. Vereinbaren Sie mit uns einen individuellen Beratungstermin. Wir finden den richtigen Weg für die optimale schulische Entwicklung Ihres Kindes. 

Wir gehen zum Einstieg auf unsere Schüler mit zwei Alternativen ein: So schließt zum einen der Englischunterricht an die Vorkenntnisse der öffentlichen Grundschule an. Zum anderen bieten wir durch differenzierten Unterricht ebenfalls den Anschluss an die Vorkenntnisse der Privaten Zweisprachigen Grundschule im Bildungsunternehmen Dr. Jordan.

Über den im Rahmenlehrplan
verankerten Stundensatz hinaus erhalten unsere Schülerinnen und Schüler eine kommunikative Englischstunde im Fach „Native English“ mit einem muttersprachlichen Lehrer und „Social Studies“ als neues, interdisziplinäres zweistündiges Nebenfach in englischer Sprache zur Vertiefung von Inhalten und
Ausbau des Wortschatzes.

Ja, selbstverständlich. Die Lerninhalte unserer bilingualen Privaten Mittelstufe entsprechen den Bildungsstandards des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans sowie des Rahmenplans Realschule.

Darüber hinaus liegt die Anzahl der Unterrichtsstunden in den Klassen 5 bis 10 im Vergleich zu den öffentlichen Grundschulen über deren Stundentafel. Diese zusätzlichen Unterrichtsstunden setzen sich aus dem bilingualem Zusatzunterricht und den Prüfungsvorbereitungsstunden zusammen. Wir nutzen diese zur Förderung und Verankerung der Englischsprachkompetenz und ergänzende pädagogische Elemente.

Wir haben in der Klassenstufe 10 ein erhöhtes Stundenvolumen im Fach Mathematik integriert. Zudem führt der Zusatzunterricht des bilingualen Profils mit 3 Stunden mehr Englisch pro Woche in den Fächern Social Studies und Native English per se zu einer höheren Sprachkompetenz.

Zur besonderen Prüfungsvorbereitung zählt die Stunde „Fit for Quali“. Hier bereiten wir die Schülerinnen und Schüler eine Stunde pro Woche auf die Prüfungen in den Fächern Mathematik und Deutsch vor. Außerdem initiieren wir regelmäßig Prüfungsvorbereitungskurse in den Osterferien. Benötigte Förderstunden werden durch Fachlehrkräfte abgehalten, ebenfalls stellen wir zusätzliches Übungsmaterial zur Verfügung.

Bis zur Jahrgangsstufe 9 tragen alle unsere Schülerinnen und Schüler Schulkleidung (Oberteile). Diese wird über einen Onlineshop auf unserer Homepage direkt von den Eltern bestellt.

Gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz werden für alle Schüler|innen bei einem Schulweg von mehr als 3km bis zur nächst gelegenen staatlichen Realschule die Fahrtkosten übernommen. Die Differenz von dieser Schule bis zu unserer Privaten Realschule ist nicht erstattungsfähig. Anträge für eine Fahrtkostenerstattung erhalten Sie in unserem Service Center.

Alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule sind auf dem direkten Weg von zu Hause zur Schule und auf dem direkten Heimweg von der Schule nach Hause, auf offiziellen Schul- und Klassenfahrten sowie auf offiziellen Schulveranstaltungen über den Schulträger gesetzlich unfallversichert.

Unser Team im Service Center steht Ihnen von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 07:30 bis 17:15 Uhr; Freitag in der Zeit von 07:30 bis 16:15 Uhr; und darüber hinaus nach Vereinbarung zur Verfügung. Für Notfälle ist über die Hauptnummer 0661 90272-0 ein 24-Stunden-Service organisiert.

Die Bildung ihrer Kinder lassen sich viele Eltern viel kosten, soweit sie diese Kosten aufbringen können. Dies wird vom Staat auch dadurch erleichtert, dass das Schul- geld für Privatschulen teilweise als Sonderausgabe abzugsfähig ist. Das Gesetz sieht diese Vergünstigung für den Besuch von Schulen in freier Trägerschaft oder

für überwiegend privat fnanzierte Schulen vor. Bei den hierunter zu berücksich- tigenden Schulen handelt es sich um alle Einrichtungen, die zu einem staatlich anerkannten Schul-, Jahrgangs- oder Berufsschulabschluss führen oder darauf vorbereiten. Die bekanntesten davon in Deutschland sind die Waldorfschulen und Montessori-Schulen, aber auch Volkshochschulen und andere Weiterbildungsein- richtungen, die Kurse zur Vorbereitung auf den Erwerb sämtlicher Schulabschlüsse anbieten, fallen darunter, wenn der Unterricht den Stoff der maßgeblichen Prü- fungsordnungen vermitteln soll.

Auch vergleichbare Schulen in anderen EU/EWR-Ländern gehören dazu. Deshalb gehören die berühmten Privatschulen in der Schweiz oder in Großbritannien nicht zu den begünstigten Einrichtungen. Eine Ausnahme bilden aber deutsche Schulen im Ausland, wenn sie nach einem in Deutschland staatlich anerkannten Lehrplan unterrichten. Nicht unter diese Vorschrift fallen Nachhilfeeinrichtungen, Musik- schulen, Sportvereine oder Ferienkurse, ebenfalls nicht begünstigt sind Hochschu- len, Fachhochschulen und entsprechende EU/EWR-Einrichtungen. Der Nachweis

für Auslandsschulen muss durch den Steuerpflichtigen erbracht werden (inkl. evtl.

Übersetzung in die deutsche Sprache).

Zu den begünstigten Kosten rechnen nur die Beträge für den Schulunterricht. Unterbringungskosten sowie Verpflegungs- und Betreuungsaufwendungen sind kein Schulgeld. Auch besondere Kosten, die beim Besuch öffentlicher Schulen

extra zu bezahlen wären (Schulbücher, Klassenausflüge oder zusätzlicher Musik- unterricht), fallen nicht unter das Schulgeld. Der jährliche Höchstbetrag des Abzugs beträgt 5.000 Euro je Kind und je Kalenderjahr – ohne Rücksicht auf den Zeitraum des Schulbesuchs im Jahr - für beide Elternteile zusammen. Im Falle von Einzelveran- lagungen kann die Aufteilung gewählt werden, ansonsten erfolgt sie mit je 50 %.

Der Abzugsbetrag errechnet sich aus 30 % der angefallenen Kosten.

Hinweis

Um das Schulgeld als Sonderausgabe geltend machen zu können, muss für das Kind ein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bestehen.